Englischnachweis für Daueraufenthalt und Einbürgerung (UK)

Um sich dauerhaft im Vereinigten Königreich niederzulassen (indefinite leave to remain) oder die britische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Sie in der Regel Englisch auf Niveau B1 oder höher im Sprechen und Hörverstehen nachweisen; für Anträge auf Daueraufenthalt, die ab dem 26. März 2027 gestellt werden, gilt Niveau B2. Dieser Ratgeber erklärt, wer den Nachweis braucht, welche Nachweise zählen und wie die anerkannten Tests funktionieren.

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So erfüllen Sie die Anforderungen an Ihre Englischkenntnisse

  1. Prüfen Sie, ob Sie Englisch nachweisen müssen

    In der Regel brauchen Sie einen Nachweis, wenn Sie 18 Jahre oder älter sind. Keinen Nachweis brauchen Sie, wenn Sie 65 Jahre oder älter sind, wenn eine dauerhafte körperliche oder psychische Erkrankung es verhindert (eine Ärztin oder ein Arzt füllt ein Befreiungsformular aus) oder wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines mehrheitlich englischsprachigen Landes wie Australien, Kanada, Jamaika, Neuseeland oder der USA besitzen. Einige Wege zum Daueraufenthalt, zum Beispiel für anerkannte Flüchtlinge, verlangen keinen Englischnachweis, und wer sich mit bestimmten Arbeitsvisa wie Skilled Worker niederlässt, muss derzeit keinen neuen Nachweis erbringen.

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  2. Prüfen Sie das geforderte Niveau

    Für die Einbürgerung und derzeit auch für den Daueraufenthalt gilt das Niveau B1 im Sprechen und Hörverstehen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für Anträge auf Daueraufenthalt, die ab dem 26. März 2027 gestellt werden, steigt es auf den meisten Wegen auf B2, auch für Inhaberinnen und Inhaber eines Skilled-Worker-Visums. Die Änderung steht bereits in den Einwanderungsregeln (Immigration Rules), ist aber noch nicht in Kraft. Für die Einbürgerung verlangen die Regeln weiterhin B1.

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  3. Nutzen Sie Ihren Hochschulabschluss, wenn er auf Englisch erworben wurde

    Ein akademischer Abschluss (Bachelor, Master oder Promotion), dessen Studium oder Forschung auf Englisch stattfand, zählt; berufliche Qualifikationen zählen nicht. Bei einem Abschluss einer britischen Hochschule genügt Ihre Abschlussurkunde. Bei einem Abschluss von außerhalb des Vereinigten Königreichs brauchen Sie zusätzlich eine Bestätigung von Ecctis, dass er einem britischen Abschluss entspricht und auf Englisch erworben wurde.

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  4. Andernfalls: Bestehen Sie einen anerkannten Secure English Language Test (SELT)

    Es zählen nur Tests auf der vom Home Office anerkannten Liste, und nur wenn Sie sie in einem anerkannten Testzentrum ablegen. Für Einbürgerung und Daueraufenthalt legen Sie einen Test im Sprechen und Hörverstehen ab. Ihr Ergebnis muss aus den 2 Jahren vor Ihrem Antrag stammen, sofern keine Ausnahme gilt.

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  5. Buchen Sie bei einem anerkannten Anbieter und bringen Sie den richtigen Ausweis mit

    Buchen Sie direkt auf der Website des Anbieters; Sie sollten den Test innerhalb von 28 Tagen nach der Buchung ablegen können. Bringen Sie einen gültigen Originalausweis mit Foto mit, in der Regel Ihren Reisepass. Im Vereinigten Königreich können Sie Ihr eVisa nutzen; wenn Sie keinen Zugriff darauf haben, wird ein abgelaufener biometric residence permit oder eine abgelaufene biometric residence card akzeptiert, aber nur innerhalb von 24 Monaten nach dem Ablaufdatum und bis zum 31. Dezember 2026. Der Name in Ihrer Buchung muss mit Ihrem Ausweis übereinstimmen.

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  6. Geben Sie Ihre Referenznummer im Antrag an

    Wenn Sie bestehen, erhalten Sie vom Anbieter eine eindeutige SELT-Referenznummer (SELT unique reference number). Sie geben sie in Ihrem Antrag an, und das Home Office prüft Ihr Ergebnis online; ein Zertifikat schicken Sie also nicht mit. Wurde Ihr Englisch für den Daueraufenthalt auf Niveau B1 oder höher anerkannt, gilt derselbe Nachweis auch für die Einbürgerung.

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Offizielle Quellen (11) · zuletzt geprüft am 17. Oktober 2026