Drohnenführerschein A1/A3 und A2
Wer in Deutschland eine Drohne ab 250 Gramm in der offenen Kategorie fliegt, braucht den EU-Kompetenznachweis A1/A3, oft Drohnenführerschein genannt. Für die Unterkategorie A2 kommt das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 dazu. Hier erfahren Sie, wie beide Prüfungen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ablaufen, und können kostenlos mit eigenen Übungsfragen üben.
Mit kostenlosen Übungsfragen A1/A3 übenÜbungstest A1/A3 mit Zeitlimit
Für den Drohnenführerschein üben
So läuft die Prüfung ab
- A1/A3Kostenloser Online-Kurs des LBA (etwa 3 Stunden), danach eine Online-Prüfung
- WiederholenBeliebig oft und ohne Wartezeit
- Gebühr A1/A3Einmalig 25 €; Verlängerung 15 €
- A2Zusätzliche Theorieprüfung mit 30 Fragen bei einer vom LBA benannten Prüfstelle, bestanden ab 75 %
- Gebühr A230 € beim LBA plus die Prüfungsgebühr der Prüfstelle
- 40 Multiple-Choice-Fragen aus 9 Themengebieten in 45 Minuten, bestanden ab 75 %
- Mindestalter 16 Jahre; gültig 5 Jahre in allen EU-Staaten
Wer welchen Nachweis braucht
- Drohnen unter 250 Gramm oder mit Klassenkennzeichnung C0 in der Unterkategorie A1: kein Nachweis vorgeschrieben, eine Schulung wird empfohlen
- Drohnen ab 250 Gramm in A1 (Klasse C1) und in A3 (Klassen C2 bis C4 oder Eigenbau unter 25 Kilogramm): EU-Kompetenznachweis A1/A3
- Flüge in der Unterkategorie A2: zusätzlich das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
So legen Sie die Prüfung A1/A3 ab
- Konto im Online-Portal des LBA anlegen; eine Registrierung als Betreiber ist für die Prüfung nicht nötig
- Den kostenlosen Online-Kurs mit Texten und Videos durcharbeiten
- Übungsaufgaben im Portal lösen: ab 75 % richtigen Antworten wird die Prüfung freigeschaltet
- Online-Prüfung ablegen; das Ergebnis sehen Sie sofort
- Den Nachweis erhalten Sie als PDF; Sie müssen ihn bei jedem Flug dabeihaben, auf dem Handy oder ausgedruckt
Die Themen der Prüfung A1/A3
- Flugsicherheit
- Luftraumbeschränkungen
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen und dessen Grenzen
- Betriebsverfahren
- Allgemeine Kenntnisse zu UAS
- Schutz der Privatsphäre und der Daten
- Versicherung
- Luftsicherheit (Schutz vor Missbrauch)
Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
Für A2 brauchen Sie zuerst den Kompetenznachweis A1/A3. Dann folgt ein praktisches Selbsttraining unter den Bedingungen von A3, das Sie selbst erklären. Die zusätzliche Theorieprüfung legen Sie bei einer vom LBA benannten Prüfstelle ab: 30 Fragen zu Meteorologie, Flugleistung und Minderung von Risiken am Boden. Die Prüfungsdauer legt jede Prüfstelle selbst fest. Eine Wiederholung ist in der Regel frühestens nach einer Woche möglich. Danach stellt das LBA das Zeugnis als PDF aus.
Gültigkeit und Verlängerung
Der Kompetenznachweis gilt 5 Jahre. Solange er gültig ist, verlängern Sie ihn mit einer Prüfung oder einer Auffrischungsschulung; nach Ablauf nur mit einer neuen Prüfung. Im Konto beim LBA ist die Verlängerung möglich, wenn noch weniger als 12 Monate übrig sind. Sie kostet 15 €.
So bereiten Sie sich vor
Unsere Übungsfragen schreibt FreeExamPath selbst nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, den Erläuterungen der EASA, der Luftverkehrs-Ordnung und dem Luftverkehrsgesetz. Es sind keine Prüfungsfragen des LBA, und FreeExamPath ist nicht mit dem Luftfahrt-Bundesamt verbunden. Den kostenlosen offiziellen Online-Kurs des LBA brauchen Sie ohnehin: Erst danach wird die Prüfung freigeschaltet.
Offizielle Informationen
Häufige Fragen zum Drohnenführerschein
Wie viele Fragen hat die Prüfung A1/A3?
Die Online-Prüfung beim LBA hat 40 Multiple-Choice-Fragen aus 9 Themengebieten. Sie haben 45 Minuten Zeit und bestehen ab 75 %.
Was kostet der Drohnenführerschein?
Der Kompetenznachweis A1/A3 kostet einmalig 25 €, auch wenn Sie die Prüfung wiederholen. Die Verlängerung kostet 15 €. Für das Zeugnis A2 zahlen Sie 30 € an das LBA und zusätzlich die Gebühr der Prüfstelle.
Wie lange ist der Drohnenführerschein gültig?
5 Jahre. Sie können ihn verlängern, solange er noch gültig ist. Das Mindestalter in Deutschland ist 16 Jahre.
Sind das die offiziellen Fragen des LBA?
Nein. Die Übungsaufgaben und Prüfungsfragen des LBA sind nicht öffentlich. Unsere Fragen sind eigene Übungsfragen von FreeExamPath zu den 9 Themengebieten aus dem EU-Recht.
Offizielle Quellen (9)
- EU-Kompetenznachweis A1 / A3 — Luftfahrt-Bundesamt (LBA), geprüft am 18. Oktober 2026
- EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 — Luftfahrt-Bundesamt (LBA), geprüft am 18. Oktober 2026
- LBA OpenUAV – Onlinekurs und Lehrmaterial — Luftfahrt-Bundesamt (LBA) — lba-openuav.de, geprüft am 18. Oktober 2026
- FAQ zum EU-Kompetenznachweis — Luftfahrt-Bundesamt (LBA), geprüft am 18. Oktober 2026
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (consolidated text 01.05.2025) — European Union — EUR-Lex, geprüft am 18. Oktober 2026
- LBA OpenUAV – Prüfung — Luftfahrt-Bundesamt (LBA) — lba-openuav.de, geprüft am 18. Oktober 2026
- Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV), Anlage Gebührenverzeichnis, Abschnitt III Nr. 34–37 — Bundesministerium der Justiz — gesetze-im-internet.de, geprüft am 18. Oktober 2026
- LBA OpenUAV – Häufig gestellte Fragen — Luftfahrt-Bundesamt (LBA) — lba-openuav.de, geprüft am 18. Oktober 2026
- FAQ – Allgemeine Informationen (Drohnen) — Luftfahrt-Bundesamt (LBA), geprüft am 18. Oktober 2026