Einbürgerungstest Schweiz

Es gibt keinen einheitlichen Einbürgerungstest für die ganze Schweiz. Das Bundesrecht verlangt Grundkenntnisse über Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft, und jeder Kanton entscheidet, ob und wie er sie prüft, oft über Ihre Gemeinde. Hier: die Regeln des Bundes und wie es Zürich und der Aargau machen.

Kostenlos üben für den Einbürgerungstest

Der Test auf einen Blick

  • ZuständigIhr Kanton, oft durchgeführt von der Gemeinde
  • ThemenGeografie, Geschichte, Politik, Gesellschaft der Schweiz und Ihres Kantons
  • ZürichDer Grundkenntnistest, Anmeldung über die Gemeinde
  • Aargau45 Fragen, bestanden mit 34 richtigen
  • SpracheB1 mündlich, A2 schriftlich, separat nachzuweisen
  • Gebühr des Bundes100 CHF für die Einbürgerungsbewilligung, dazu Gebühren von Kanton und Gemeinde

Zürich und Aargau im Vergleich

ZürichAargau
NameGrundkenntnistestStaatsbürgerlicher Test
ThemenSchweiz, Kanton Zürich und Zürcher Gemeindewesen: Geografie, Politik, GeschichteSchweiz und Kanton Aargau; die Gemeinde wird im Einbürgerungsgespräch geprüft
AblaufVom Kanton festgelegt; die Gemeinde sagt Ihnen, wann und wo45 Fragen, derselbe kantonale Test in allen Gemeinden
BestehensgrenzeAuf der Seite des Kantons nicht angegeben34 von 45 (drei Viertel)
ZeitpunktVor oder nach dem Gesuch, je nach GemeindeVor dem Gesuch; der Nachweis gehört zum Gesuch
WerAb 12 Jahren, ausser bei Befreiung durch Schulbesuch in der SchweizAb 16 Jahren
GebührJe nach Gemeinde und Testanbieter50 CHF
WiederholungBei der Gemeinde nachfragenFrühestens nach 2 Monaten

Andere Kantone haben eigene Tests und Regeln: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kanton oder Ihrer Gemeinde, bevor Sie lernen.

Was das Bundesrecht verlangt

  • Kenntnisse: Grundkenntnisse über Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft der Schweiz, dazu Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern.
  • Test: Der Kanton kann einen Test verlangen; dann muss er geeignete Hilfsmittel oder Kurse zur Vorbereitung anbieten.
  • Sprache: Der Test muss mit dem für die Einbürgerung verlangten Sprachniveau bestehbar sein, B1 mündlich und A2 schriftlich.
  • Aufenthalt: 10 Jahre in der Schweiz gelebt, mit Ausweis C, dazu 2 bis 5 Jahre im Kanton und in der Gemeinde.

Wer in Zürich befreit ist

  • Aktuell in Ausbildung: Sie besuchen die obligatorische Schule, eine Lehre oder das Gymnasium in der Schweiz.
  • Frühere Schule: Sie haben 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht, davon mindestens 3 Jahre auf Sekundarstufe I.
  • Abschluss: Sie haben eine Lehre oder das Gymnasium in der Schweiz abgeschlossen.

Gut zu wissen

  • Offizielle Übungen: Zürich veröffentlicht einen Übungstest, eine Lernbroschüre und die Liste aller Fragen; die Aargauer Gemeinden veröffentlichen einen Übungstest und den ganzen Fragenkatalog.
  • Unsere Fragen: Sie decken nur die Bundesebene ab (Verfassung, Behörden, Geschichte, Geografie); den kantonalen Teil lernen Sie mit dem offiziellen Material Ihres Kantons.
  • Gespräch: Viele Gemeinden führen zusätzlich ein Einbürgerungsgespräch, im Aargau zum Beispiel zur Gemeinde.
  • Dauer: Zürich rechnet für das ganze Verfahren mit etwa 2 Jahren; im Aargau kommen nach der Gemeinde etwa 10 Monate für Kanton und Bund hinzu.

Unabhängig üben

FreeExamPath ist unabhängig und nicht mit dem SEM, einem Kanton oder einer Gemeinde verbunden. Unsere Fragen sind eigene Fragen, geschrieben auf Grundlage der Bundesverfassung, des Bundesrechts und offizieller Quellen, nicht aus kantonalen Fragenlisten.

Offizielle Informationen

Fragen zum Einbürgerungstest Schweiz

Gibt es einen einheitlichen Einbürgerungstest für die ganze Schweiz?

Nein. Das Bundesrecht verlangt nur Grundkenntnisse; jeder Kanton entscheidet, ob und wie er sie prüft.

Wie viele Fragen hat der Test im Aargau?

45 Fragen; bestanden hat, wer mindestens 34 richtig beantwortet.

Welches Sprachniveau brauche ich?

Mindestens B1 mündlich und A2 schriftlich in einer Landessprache. Manche Kantone verlangen mehr.

Sind die Fragen von FreeExamPath die offiziellen?

Nein. Es sind eigene Fragen zu Themen auf Bundesebene. Die offiziellen Fragenlisten veröffentlichen die Kantone.

Offizielle Quellen (10) · zuletzt geprüft am 19. Oktober 2026