Einbürgerung Schweiz

Für die ordentliche Einbürgerung müssen Sie 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben und brauchen eine Niederlassungsbewilligung C, eine erfolgreiche Integration und Grundkenntnisse über die Schweiz, die viele Kantone mit einem Einbürgerungstest prüfen. Sie stellen das Gesuch in Ihrem Kanton oder Ihrer Gemeinde; das Verfahren läuft auf drei Ebenen: Gemeinde, Kanton und Bund.

Der Weg zum Schweizer Pass

  1. Aufenthaltsjahre und Bewilligung prüfen

    Sie brauchen insgesamt 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz, davon 3 in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch, und eine Niederlassungsbewilligung C. Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählen doppelt, der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens 6 Jahre betragen. Jahre mit Ausweis F zählen halb, Zeiten mit Ausweis N oder L gar nicht.

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  2. Die Wohnsitzfrist des Kantons erfüllen

    Jeder Kanton verlangt zusätzlich 2 bis 5 Jahre Aufenthalt im Kanton und in der Gemeinde. Zürich verlangt 2 Jahre in derselben Gemeinde, der Aargau 5 Jahre im Kanton und 3 Jahre in der Gemeinde.

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  3. Integration zeigen

    Sie beachten die öffentliche Ordnung und die Werte der Bundesverfassung, nehmen am Wirtschaftsleben oder an einer Ausbildung teil und unterstützen die Integration Ihrer Familie. Wer in den 3 Jahren vor dem Gesuch oder während des Verfahrens Sozialhilfe bezieht, erfüllt die Voraussetzung nicht, ausser sie wurde vollständig zurückbezahlt.

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  4. Sprachkenntnisse nachweisen

    Verlangt sind in einer Landessprache B1 mündlich und A2 schriftlich. Als nachgewiesen gilt das bei Muttersprache, bei 5 Jahren obligatorischer Schule in einer Landessprache, bei einem Abschluss auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in einer Landessprache oder mit einem anerkannten Sprachnachweis. Kantone können mehr verlangen.

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  5. Den Kenntnistest Ihres Kantons bestehen

    Sie brauchen Grundkenntnisse über Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft der Schweiz. Der Kanton kann einen Test verlangen und muss dann Möglichkeiten zur Vorbereitung bieten. Jeder Kanton macht seinen eigenen: Zürich den Grundkenntnistest, der Aargau einen Test mit 45 Fragen.

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    Der Einbürgerungstest: so funktioniert er je nach Kanton, mit Übungsfragen

  6. Gesuch im Kanton oder in der Gemeinde stellen

    Der Kanton bestimmt, wo Sie das Gesuch einreichen: bei der Gemeinde oder einer kantonalen Stelle. Gemeinde und Kanton prüfen Ihr Dossier; wo das kantonale Recht es vorsieht, entscheidet eine Gemeindeversammlung. Gemeinde und Kanton erheben eigene Gebühren, im Kanton Zürich zum Beispiel 500 CHF (ab 25 Jahren).

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  7. Bewilligung des Bundes und Entscheid

    Stimmen Gemeinde und Kanton zu, erteilt das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Einbürgerungsbewilligung des Bundes, für 100 CHF (150 CHF für Ehepaare mit gemeinsamem Gesuch, 50 CHF für Minderjährige). Der Kanton entscheidet danach innert 1 Jahren; mit dem rechtskräftigen Entscheid erhalten Sie das Bürgerrecht von Gemeinde, Kanton und Schweiz.

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Offizielle Quellen (10) · zuletzt geprüft am 19. Oktober 2026