Staplerschein
Wer im Betrieb einen Gabelstapler oder ein anderes Flurförderzeug mit Fahrersitz oder Fahrerstand fährt, braucht eine Ausbildung mit Prüfung und einen schriftlichen Fahrauftrag des Arbeitgebers. Den Nachweis nennt man Staplerschein. Hier erfahren Sie, wie Ausbildung und Prüfung ablaufen, und können kostenlos mit eigenen Übungsfragen üben.
Für den Staplerschein üben
So läuft die Prüfung ab
- Kein staatlicher FührerscheinFahren darf nur, wen der Arbeitgeber schriftlich beauftragt hat
- Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-00120 bis 32 Lehreinheiten, davon mindestens 10 Theorie
- TheorieprüfungEtwa 50 Fragen in höchstens 45 Minuten, bestanden ab 70 %
- Praktische PrüfungEine Prüfungsfahrt von 15 bis 20 Minuten
- KostenLegt jeder Schulungsanbieter selbst fest
- Mindestalter 18 Jahre; Jüngere nur unter Aufsicht in der Berufsausbildung
- Kein festes Ablaufdatum, aber Unterweisung mindestens einmal im Jahr
Wer einen Staplerschein braucht
Nach DGUV Vorschrift 68 darf der Arbeitgeber nur Personen mit dem Fahren von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt und geeignet sind, ausgebildet wurden und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss schriftlich sein. Für Mitgänger-Flurförderzeuge reicht es, geeignet und eingewiesen zu sein.
Fahrausweis und Fahrauftrag
Nach bestandener Prüfung stellt der Schulungsanbieter den Fahrausweis für Flurförderzeuge aus. Fahren dürfen Sie damit erst, wenn Ihr Arbeitgeber Sie schriftlich beauftragt. Dieser Auftrag gilt nur für den Betrieb und die Geräte, für die er erteilt wurde, und endet, wenn Sie den Betrieb verlassen. Ausländische Nachweise werden nicht automatisch anerkannt.
Wie lange ist der Staplerschein gültig?
Weder DGUV Vorschrift 68 noch DGUV Grundsatz 308-001 legen ein Ablaufdatum fest. Der Arbeitgeber muss Sie aber vor dem ersten Einsatz und danach mindestens einmal im Jahr unterweisen (§ 12 Betriebssicherheitsverordnung). Bei einem neuen Arbeitgeber brauchen Sie einen neuen Fahrauftrag.
Die Ausbildung in drei Stufen
- Stufe 1: allgemeine Ausbildung mit Theorie, Praxis und Prüfung, meist auf einem Frontstapler
- Stufe 2: Zusatzausbildung für weitere Geräte, etwa Schubmaststapler, mit eigener Prüfung
- Stufe 3: betriebliche Einweisung in das konkrete Gerät und den Einsatzort, schriftlich dokumentiert
Die Themen der Theorie
- Rechtliche Grundlagen und Verantwortung des Fahrers
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion
- Antriebsarten: Batterie, Diesel, Treibgas
- Standsicherheit und Lastschwerpunktdiagramm
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung des Geräts
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze, etwa Arbeitsbühnen oder Fahrten auf öffentlichen Straßen
- Verkehrsregeln und Verkehrswege im Betrieb
Neue Regeln im Entwurf
Die DGUV hat einen Entwurf für eine neue Fassung des Grundsatzes 308-001 zur Kommentierung veröffentlicht; Stellungnahmen sind bis zum 1. November 2026 möglich. Der Entwurf sieht für die Theorieprüfung 80 % statt 70 % vor. Er ist noch nicht in Kraft. Bis eine neue Fassung erscheint, gelten die Regeln von 2022.
So bereiten Sie sich vor
Unsere Übungsfragen schreibt FreeExamPath selbst nach DGUV Vorschrift 68, der Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz. Es sind keine offiziellen Prüfungsfragen, und FreeExamPath ist nicht mit der DGUV, einer Berufsgenossenschaft oder einem Schulungsanbieter verbunden. Die Theorieprüfung stellt Ihr Schulungsanbieter selbst zusammen; sie kann von unseren Fragen abweichen. Die Ausbildung mit praktischer Prüfung ersetzen unsere Übungen nicht.
Offizielle Informationen
Häufige Fragen zum Staplerschein
Wie viele Fragen hat die Staplerschein-Prüfung?
Die Theorieprüfung hat nach DGUV Grundsatz 308-001 etwa 50 Fragen und dauert höchstens 45 Minuten. Bestanden ist sie ab 70 % der Fragen oder Punkte. Danach folgt eine praktische Prüfungsfahrt.
Was kostet der Staplerschein?
Einen amtlichen Preis gibt es nicht. Die Kosten legt jeder Schulungsanbieter selbst fest. Fragen Sie vor der Anmeldung nach dem Preis für Theorie, Praxis und Prüfung.
Wie lange ist der Staplerschein gültig?
Ein Ablaufdatum ist nicht festgelegt. Sie müssen aber mindestens einmal im Jahr unterwiesen werden, und der Fahrauftrag gilt nur bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber.
Sind das offizielle Prüfungsfragen?
Nein. Es gibt keinen offiziellen Fragenkatalog; jeder Schulungsanbieter schreibt seine eigene Prüfung. Unsere Fragen sind eigene Übungsfragen von FreeExamPath nach den Themen der Ausbildung.
Offizielle Quellen (5)
- DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ (1 Jul 1995, version of 1 Jan 1997) — Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), geprüft am 18. Oktober 2026
- DGUV Grundsatz 308-001 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern“ (December 2022) — Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), geprüft am 18. Oktober 2026
- FAQ zum Arbeitsgebiet Flurförderzeuge — Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) — Sachgebiet Intralogistik und Handel, geprüft am 18. Oktober 2026
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten — Bundesministerium der Justiz — gesetze-im-internet.de, geprüft am 18. Oktober 2026
- Entwurf DGUV Grundsatz 308-001 (2025), Stand 15.06.2026, zur öffentlichen Kommentierung — Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) — Fachbereich Handel und Logistik, geprüft am 18. Oktober 2026