Österreichische Staatsbürgerschaft
Für die österreichische Staatsbürgerschaft durch Verleihung brauchen Sie in der Regel 10 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, Deutsch auf Niveau B1, einen bestandenen Staatsbürgerschaftstest, ein sauberes Strafregister und einen gesicherten Lebensunterhalt. Den Antrag stellen Sie persönlich bei Ihrer Landesregierung.
Der Weg zur österreichischen Staatsbürgerschaft
Aufenthaltsdauer prüfen
In der Regel 10 Jahre rechtmäßiger, ununterbrochener Aufenthalt, davon mindestens 5 niedergelassen. 6 Jahre können reichen, etwa für Ehepartner von Österreichern, EWR-Staatsangehörige, in Österreich Geborene, mit Deutsch auf B2 oder bei nachgewiesener nachhaltiger Integration.
Unbescholtenheit und Lebensunterhalt nachweisen
Keine Freiheitsstrafe wegen einer Vorsatztat, keine schwerwiegenden wiederholten Verwaltungsübertretungen und eine bejahende Einstellung zur Republik. Ihre eigenen regelmäßigen Einkünfte müssen den gesetzlichen Richtsatz (1.308,39 € monatlich für Alleinstehende, 2026) im Durchschnitt von 36 Monaten aus den sechs Jahren vor dem Antrag erreichen, die letzten sechs Monate eingeschlossen.
Deutsch auf Niveau B1 nachweisen
Der übliche Nachweis ist die ÖIF-Integrationsprüfung B1, die auch Werte abfragt; daneben zählen die gesetzlich genannten österreichischen Schul-, Lehr- und Studiennachweise auf Deutsch. Goethe-, telc- und ÖSD-Zertifikate B1 stehen nicht auf den offiziellen B1-Listen (Wien akzeptiert eine ÖSD-Integrationsprüfung B1 nur, wenn sie zwischen 29. Mai 2018 und 30. Mai 2021 abgelegt wurde). Zertifikate auf B2, auch von Goethe, telc oder ÖSD, zählen für den 6-Jahres-Weg. Wer Deutsch als Muttersprache spricht, braucht keinen Nachweis.
Den Staatsbürgerschaftstest bestehen
18 Fragen zur demokratischen Ordnung, zur Geschichte Österreichs und zur Geschichte Ihres Bundeslandes. Sie bestehen mit 12 von 18 Punkten oder mit der Hälfte der Punkte in jedem Gebiet. Den Termin legt Ihre Landesregierung fest, meist nach der Antragstellung.
Antrag persönlich bei der Landesregierung stellen
Zuständig ist die Staatsbürgerschaftsbehörde des Landes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Die Bundesgebühr beträgt 163 € für den Antrag (89 € für Minderjährige); für die Verleihung kommen 1.448 € auf dem 10-Jahres-Weg oder 1.126 € auf den meisten 6-Jahres-Wegen dazu, plus eine Landesgebühr, die von Land zu Land verschieden ist.
Bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben
Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie meist zuerst eine Zusicherung der Verleihung (Zusicherungsbescheid). Danach haben Sie 2 Jahre Zeit, das Ausscheiden aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit nachzuweisen.
Das Gelöbnis ablegen
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Staatsbürgerschaft verliehen und Sie legen das Gelöbnis auf die Republik Österreich ab.
Offizielle Quellen (11)
- Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), konsolidierte Fassung — Bundeskanzleramt — Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), geprüft am 18. Oktober 2026
- Nachweise über Deutschkenntnisse für die österreichische Staatsbürgerschaft — Stadt Wien — MA 35 Einwanderung und Staatsbürgerschaft, geprüft am 18. Oktober 2026
- Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung (StbP-V), konsolidierte Fassung — Bundeskanzleramt — Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), geprüft am 18. Oktober 2026
- Gebührengesetz 1957 (GebG), § 14 Tarifposten 2 und 6 — Bundeskanzleramt — Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), geprüft am 18. Oktober 2026
- Mein Österreich — Mein Weg zur Staatsbürgerschaft — staatsbuergerschaft.gv.at (Bundeskanzleramt, Impressum), geprüft am 18. Oktober 2026
- Mein Österreich — Lernunterlage des Bundes — staatsbuergerschaft.gv.at (Bundeskanzleramt, Impressum), geprüft am 18. Oktober 2026
- Mein Österreich — Online Übungstest zur Staatsbürgerschaft — staatsbuergerschaft.gv.at (Bundeskanzleramt, Impressum), geprüft am 18. Oktober 2026
- Staatsbürgerschaftswesen — Bundesministerium für Inneres (BMI), geprüft am 18. Oktober 2026
- Staatsbürgerschaftstest — Stadt Wien — MA 35 Einwanderung und Staatsbürgerschaft, geprüft am 18. Oktober 2026
- Kosten für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft (Salzburg) — Land Salzburg — Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft, geprüft am 18. Oktober 2026
- Integrationsgesetz (IntG), konsolidierte Fassung — Bundeskanzleramt — Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), geprüft am 18. Oktober 2026