Österreichische Staatsbürgerschaft

Für die österreichische Staatsbürgerschaft durch Verleihung brauchen Sie in der Regel 10 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, Deutsch auf Niveau B1, einen bestandenen Staatsbürgerschaftstest, ein sauberes Strafregister und einen gesicherten Lebensunterhalt. Den Antrag stellen Sie persönlich bei Ihrer Landesregierung.

Der Weg zur österreichischen Staatsbürgerschaft

  1. Aufenthaltsdauer prüfen

    In der Regel 10 Jahre rechtmäßiger, ununterbrochener Aufenthalt, davon mindestens 5 niedergelassen. 6 Jahre können reichen, etwa für Ehepartner von Österreichern, EWR-Staatsangehörige, in Österreich Geborene, mit Deutsch auf B2 oder bei nachgewiesener nachhaltiger Integration.

    Offizielle Quelle

  2. Unbescholtenheit und Lebensunterhalt nachweisen

    Keine Freiheitsstrafe wegen einer Vorsatztat, keine schwerwiegenden wiederholten Verwaltungsübertretungen und eine bejahende Einstellung zur Republik. Ihre eigenen regelmäßigen Einkünfte müssen den gesetzlichen Richtsatz (1.308,39 € monatlich für Alleinstehende, 2026) im Durchschnitt von 36 Monaten aus den sechs Jahren vor dem Antrag erreichen, die letzten sechs Monate eingeschlossen.

    Offizielle Quelle

  3. Deutsch auf Niveau B1 nachweisen

    Der übliche Nachweis ist die ÖIF-Integrationsprüfung B1, die auch Werte abfragt; daneben zählen die gesetzlich genannten österreichischen Schul-, Lehr- und Studiennachweise auf Deutsch. Goethe-, telc- und ÖSD-Zertifikate B1 stehen nicht auf den offiziellen B1-Listen (Wien akzeptiert eine ÖSD-Integrationsprüfung B1 nur, wenn sie zwischen 29. Mai 2018 und 30. Mai 2021 abgelegt wurde). Zertifikate auf B2, auch von Goethe, telc oder ÖSD, zählen für den 6-Jahres-Weg. Wer Deutsch als Muttersprache spricht, braucht keinen Nachweis.

    Offizielle Quelle

  4. Den Staatsbürgerschaftstest bestehen

    18 Fragen zur demokratischen Ordnung, zur Geschichte Österreichs und zur Geschichte Ihres Bundeslandes. Sie bestehen mit 12 von 18 Punkten oder mit der Hälfte der Punkte in jedem Gebiet. Den Termin legt Ihre Landesregierung fest, meist nach der Antragstellung.

    Offizielle Quelle

    Der Staatsbürgerschaftstest: Ablauf, Bewertung und Übungen

  5. Antrag persönlich bei der Landesregierung stellen

    Zuständig ist die Staatsbürgerschaftsbehörde des Landes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Die Bundesgebühr beträgt 163 € für den Antrag (89 € für Minderjährige); für die Verleihung kommen 1.448 € auf dem 10-Jahres-Weg oder 1.126 € auf den meisten 6-Jahres-Wegen dazu, plus eine Landesgebühr, die von Land zu Land verschieden ist.

    Offizielle Quelle

  6. Bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben

    Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie meist zuerst eine Zusicherung der Verleihung (Zusicherungsbescheid). Danach haben Sie 2 Jahre Zeit, das Ausscheiden aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit nachzuweisen.

    Offizielle Quelle

  7. Das Gelöbnis ablegen

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Staatsbürgerschaft verliehen und Sie legen das Gelöbnis auf die Republik Österreich ab.

    Offizielle Quelle

Offizielle Quellen (11) · zuletzt geprüft am 18. Oktober 2026