Einbürgerungstest: Ablauf, Fragen und kostenlose Übungen
Der Einbürgerungstest prüft Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Es ist ein Multiple-Choice-Test, und alle Fragen stammen aus einem veröffentlichten amtlichen Katalog.
So läuft der Test ab
- 33 Fragen: 30 allgemeine Fragen und 3 zu Ihrem Bundesland
- Zeit: 60 Minuten
- Bestehensgrenze: 17 richtige Antworten
- Gebühr: 25 €
- Jede Frage hat vier Antworten, genau eine ist richtig
Woher die Fragen kommen
Alle Fragen stammen aus einem amtlichen Katalog: 300 allgemeine Fragen und 10 Fragen für jedes Bundesland. Sie beantworten nur die Fragen für Ihr Bundesland, müssen also insgesamt 310 Fragen kennen.
Nach Themen üben
Fragen zu Ihrem Bundesland
Anmeldung zum Test
Ihre Einbürgerungsbehörde nennt Ihnen eine Prüfstelle, oft eine Volkshochschule. Den Termin vereinbaren Sie mit dieser Prüfstelle. Bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Wer den Test nicht braucht
Den Test brauchen Sie unter Umständen nicht, zum Beispiel mit einem deutschen Schulabschluss oder wenn Sie ihn wegen Krankheit, Behinderung oder Alter nicht ablegen können. Ausgenommen sind auch frühere Gastarbeiter und DDR-Vertragsarbeitnehmer mit ihren Ehepartnern sowie Härtefälle beim Sprachnachweis. Die Regeln stehen in § 10 StAG; die Behörde entscheidet.
So bereiten Sie sich vor
- Üben Sie die 300 allgemeinen Fragen Thema für Thema.
- Lernen Sie die 10 Fragen zu Ihrem Bundesland.
- Machen Sie Probetests unter echten Bedingungen, bis Sie sicher bestehen.
Häufige Fragen
Wie viele Fragen muss ich richtig beantworten?
Mindestens 17 der 33 Fragen, innerhalb von 60 Minuten.
Welche Fragen können drankommen?
Nur Fragen aus dem amtlichen Katalog: die 300 allgemeinen Fragen und die 10 Fragen zu Ihrem Bundesland.
Was kostet der Test?
Die Gebühr beträgt 25 €.
Ist der Test „Leben in Deutschland“ derselbe?
Er verwendet denselben Fragenkatalog. Er wird am Ende eines Integrationskurses abgelegt; fragen Sie Ihre Einbürgerungsbehörde, ob Ihr Ergebnis für die Einbürgerung anerkannt wird.
Offizielle Quellen
- Einbürgerungstestverordnung (EinbTestV) — Bundesministerium der Justiz — gesetze-im-internet.de, geprüft am 17. Oktober 2026
- EinbTestV Anlage 1 — Gesamtkatalog der Prüfungsfragen — Bundesministerium der Justiz — gesetze-im-internet.de, geprüft am 17. Oktober 2026
- Gesamtfragenkatalog zum Test "Leben in Deutschland" und zum "Einbürgerungstest" (Stand 07.05.2025) — Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), geprüft am 17. Oktober 2026
- Online-Testcenter zum Test Leben in Deutschland und Einbürgerungstest — Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), geprüft am 17. Oktober 2026
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 10 — Bundesministerium der Justiz — gesetze-im-internet.de, geprüft am 17. Oktober 2026