Einbürgerungstest: Ablauf, Fragen und kostenlose Übungen

Der Einbürgerungstest prüft Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Es ist ein Multiple-Choice-Test, und alle Fragen stammen aus einem veröffentlichten amtlichen Katalog.

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So läuft der Test ab

  • 33 Fragen: 30 allgemeine Fragen und 3 zu Ihrem Bundesland
  • Zeit: 60 Minuten
  • Bestehensgrenze: 17 richtige Antworten
  • Gebühr: 25 €
  • Jede Frage hat vier Antworten, genau eine ist richtig

Woher die Fragen kommen

Alle Fragen stammen aus einem amtlichen Katalog: 300 allgemeine Fragen und 10 Fragen für jedes Bundesland. Sie beantworten nur die Fragen für Ihr Bundesland, müssen also insgesamt 310 Fragen kennen.

Nach Themen üben

Fragen zu Ihrem Bundesland

Anmeldung zum Test

Ihre Einbürgerungsbehörde nennt Ihnen eine Prüfstelle, oft eine Volkshochschule. Den Termin vereinbaren Sie mit dieser Prüfstelle. Bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Wer den Test nicht braucht

Den Test brauchen Sie unter Umständen nicht, zum Beispiel mit einem deutschen Schulabschluss oder wenn Sie ihn wegen Krankheit, Behinderung oder Alter nicht ablegen können. Ausgenommen sind auch frühere Gastarbeiter und DDR-Vertragsarbeitnehmer mit ihren Ehepartnern sowie Härtefälle beim Sprachnachweis. Die Regeln stehen in § 10 StAG; die Behörde entscheidet.

So bereiten Sie sich vor

  1. Üben Sie die 300 allgemeinen Fragen Thema für Thema.
  2. Lernen Sie die 10 Fragen zu Ihrem Bundesland.
  3. Machen Sie Probetests unter echten Bedingungen, bis Sie sicher bestehen.

Häufige Fragen

Wie viele Fragen muss ich richtig beantworten?

Mindestens 17 der 33 Fragen, innerhalb von 60 Minuten.

Welche Fragen können drankommen?

Nur Fragen aus dem amtlichen Katalog: die 300 allgemeinen Fragen und die 10 Fragen zu Ihrem Bundesland.

Was kostet der Test?

Die Gebühr beträgt 25 €.

Ist der Test „Leben in Deutschland“ derselbe?

Er verwendet denselben Fragenkatalog. Er wird am Ende eines Integrationskurses abgelegt; fragen Sie Ihre Einbürgerungsbehörde, ob Ihr Ergebnis für die Einbürgerung anerkannt wird.

Offizielle Quellen