Einbürgerung in Deutschland: Sprachnachweis und Einbürgerungstest

Für die Einbürgerung brauchen Sie in der Regel zwei Nachweise: Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 und den bestandenen Einbürgerungstest. Hier finden Sie den Weg Schritt für Schritt, mit Links zu den offiziellen Regeln.

Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit

  1. Allgemeine Voraussetzungen prüfen

    Für die Einbürgerung gelten mehrere Voraussetzungen, zum Beispiel wie lange Sie schon in Deutschland leben. Geregelt sind sie in § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), und sie hängen von Ihrer Situation ab. Ihre Einbürgerungsbehörde sagt Ihnen, was für Sie gilt.

    Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 10

  2. Deutschkenntnisse auf Niveau B1 nachweisen

    Anerkannt sind zum Beispiel der DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer) auf Niveau B1, telc Deutsch B1, das Goethe-Zertifikat B1 und ÖSD B1. Auch Schul- oder Hochschulabschlüsse aus Deutschland können zählen; das entscheidet die Behörde.

    Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 10

    B1-Zertifikate vergleichen

  3. Den Einbürgerungstest bestehen

    33 Multiple-Choice-Fragen in 60 Minuten. Sie bestehen ab 17 richtigen Antworten. Der Test kostet 25 €.

    Einbürgerungstest üben

  4. Den Antrag bei der Einbürgerungsbehörde stellen

    Reichen Sie Ihren Antrag mit Ihren Nachweisen bei der Einbürgerungsbehörde an Ihrem Wohnort ein. Die Gebühr ist gesetzlich festgelegt: 255 € für Erwachsene und 51 € für ein miteingebürgertes Kind ohne eigenes Einkommen (§ 38 StAG). Welche Unterlagen nötig sind und wie lange die Bearbeitung dauert, ist je nach Behörde verschieden; informieren Sie sich auf der Website der Behörde oder fragen Sie direkt nach.

    Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 38

Offizielle Quellen